Freitag, 5. August 2016

Mieterrat und Mieterbeirat

Kennen Sie den Unterschied zwischen Mieter-rat und Mieter-beirat?
Die WBM hat ihre Mieter in einem Rundbrief aufgefordert  einen Mieterrat zu wählen.  Damit wird die im Wohnraumversorgungsgesetz vorgeschriebene Wahl in den sechs Berliner Wohnungsunternehmen umgesetzt.  Es begann als Volksentscheid,  bis nach wochenlangem Hin und Her eine Einigung erreicht wurde. Die Organisatoren hatten sich mit dem Berliner Senat auf einen Kompromiss geeinigt.

http://www.wbm.de/de/service/1-spalte/mieterbeiraete/
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraumversorgung_Berlin



Auf dem Stimmzettel darf nur eine Stimme für eine Wohnung angekreuzt werden.  In der Broschüre für den Wahlbezirk 2, Altbezirk Mitte, stehen in Nikolaiviertel sieben Personen zur Wahl. Bis zum Stichtag 17.8. 2016 um 12 Uhr muss der Stimmzettel im Rückumschlag bei der WBM eingegangen sein. Die Auszählung erfolgt öffentlich am 30.8.2016 ab 14 Uhr in der Dircksenstraße 38.

Und demnächst dürfen wir im Kiez auch einen quartierbezogenen Mieterbeirat wählen.  Die Initiatoren des Mieterbeirats im Nikolaiviertel sitzen jeden Freitag von 17 – 19 Uhr unter der Linde am „Gründungsbrunnen“ und hören den Mietern zu, geben sogar gute Ratschläge, wenn sie können.

Zitat aus der Pressemitteilung des Senats:


Mieterbeirat und Mieterrat: Aufgaben und inhaltliche Abgrenzung der beiden Gremien

Bereits seit Jahrzehnten (genauer: seit 1983) sind ehrenamtlich tätige Mieterbeiräte wohnortnah Ansprechpartner für Nachbarn in ihrem Haus, ihrem Block oder ihrem Quartier. Sie vertreten Mieterinteressen gegenüber den landeseigenen Wohnungsunternehmen.

Die neuen Mieterräte vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter des Wohnungsunternehmens. Sie beschäftigen sich mit den Planungen des jeweiligen Wohnungsunternehmens für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung, Quartiersentwicklung sowie Gemeinschaftseinrichtungen. 

 
 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Wer kommentiert bekommt auch ein Antwort.