Wohin mit dem Neptun-Brunnen? Zurück auf den Schlossplatz, wenn
dieser nach der Fertigstellung des Humboldt-Forums neu gestaltet werden muss.
Oder soll der Brunnen dort bleiben, wohin ihn die Stadtplaner der DDR 1969 verortet
hatten? Die Geschichte des Schlossbrunnens, ein Meisterwerk des Bildhauers
Reinhold Begas, wurde von Anfang an von Querelen begleitet - zwischen dem Herrscher und den Bürgern der
Stadt Berlin. Ein Zankapfel seit 1888, eingeweiht 1891.
Nun befürchten die modernen
Tourismusförderer des Senats einen kurzfristigen Einbruch des Geschäfts, wenn
der berühmte Brunnen im Schatten des Fernsehturms umgesetzt wird. Ein
Senatssprecher schiebt, wenn die echten Argumente für den Umzug fehlen, die
Kosten vor. Die Millionen-Euro-Keule soll abschrecken. Dabei wird verschwiegen,
dass die Infrastruktur für den Betrieb des Brunnens bereits jetzt schon so marode ist,
dass von Saison zu Saison geflickt und improvisiert wird. Die Pumpen und
Schläuche im Untergrund werden für die Wasserspiele nur noch mit Duck Tape, Panzerband, Industrieklebeband zusammengehalten. Die veraltete Technik
aus der Zeit der DDR muss dringend erneuert werden, sagen die Techniker, die
diesen Brunnen warten. Und das Denkmal selbst, die Brunnenfiguren und die
Brunnenschale sind in so schlechtem Zustand, dass dieses Ensemble dringend
saniert und restauriert werden muss. Die Skulpturen sind in erbärmlichem
Zustand, verkalkt, verdreckt, versifft, unansehnlich, auch leiden sie durch das
hemmungslose Darauf-Rum-Turnen wie im Kletterpark in Berlin-Wuhlheide.
Verantwortungsvolle Denkmalbeauftragte in der Bezirksverwaltung
würden den Brunnen lieber heute als morgen stilllegen und in die Werkstatt
bringen. Bis zur Einweihung des Humboldtforums bleibt genügend Zeit für die
aufwendige Sanierung. Ach ja, kluge Mitarbeiter im Bezirk haben schon beim Bau
der neuen Rathausbrücke darauf geachtet, dass die Anschlüsse für den Brunnen
unter der Straße verlegt wurden. Oder sie haben wenigstens an die Möglichkeit einer Versetzung gedacht und Optionen für einen Anschluss berücksichtigt.
Die Diskussion über dem Umzug des Brunnens ist eher eine
ideologische Auseinandersetzung. Dabei gibt
es nur gute Gründe für einen solchen Schritt, denn das Denkmal von Reinhold
Begas ist in Gefahr.
Hier eine Reaktion der Künstlerin Petra Vieweg, die in Berlin lebt und den Brunnen schöpferisch in ihr Werk integriert hat.
Man sollte annehmen, dass es der Stadt ebenso wichtig ist,
wertvolle Kunstwerke unter freiem Himmel genau so zu schützen,
wie jene in überdachten Museen,
die darüber hinaus auch noch bewacht werden.
Wenn die heutige Gesellschaft es duldet,
dass jeder nach Belieben auf Kunstwerken herumturnt,
mit klebrigen Händen betatscht
und Beschädigungen dadurch billigend in Kauf nimmt,
dann sollten ihr diese Kunst hier entzogen
und an geeigneter Stelle wieder aufgebaut werden
– vorzugsweise im Bereich von Museen/Schlössern.
Erst hier kann man wohl mit der nötigen Wertschätzung
und dem Respekt vor dem Werk rechnen.
Wenn es ganz selbstverständlich ist,
Kunstwerke von Wert instand zu halten und zu restaurieren,
dann muss das auch für Kunst unter freiem Himmel gelten,
die ebenfalls Kulturgut ist,
das der Nachwelt erhalten werden muss, das nicht verfallen darf.
Hier eine Reaktion der Künstlerin Petra Vieweg, die in Berlin lebt und den Brunnen schöpferisch in ihr Werk integriert hat.
Man sollte annehmen, dass es der Stadt ebenso wichtig ist,
wertvolle Kunstwerke unter freiem Himmel genau so zu schützen,
wie jene in überdachten Museen,
die darüber hinaus auch noch bewacht werden.
Wenn die heutige Gesellschaft es duldet,
dass jeder nach Belieben auf Kunstwerken herumturnt,
mit klebrigen Händen betatscht
und Beschädigungen dadurch billigend in Kauf nimmt,
dann sollten ihr diese Kunst hier entzogen
und an geeigneter Stelle wieder aufgebaut werden
– vorzugsweise im Bereich von Museen/Schlössern.
Erst hier kann man wohl mit der nötigen Wertschätzung
und dem Respekt vor dem Werk rechnen.
Wenn es ganz selbstverständlich ist,
Kunstwerke von Wert instand zu halten und zu restaurieren,
dann muss das auch für Kunst unter freiem Himmel gelten,
die ebenfalls Kulturgut ist,
das der Nachwelt erhalten werden muss, das nicht verfallen darf.
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